Neue Vorgaben bei schriftlicher Arbeit
Ab dem 1.7.2023 gelten Änderungen hinsichtlich Form und Gliederung beim Verfassen der schriftlichen Ausarbeitung des Wettbewerbsprojekts
Die schriftliche Arbeit darf einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten – Deckblatt, Projektüberblick, Inhaltsverzeichnis, Quellenangaben und eventuell Unterstützungsleistungen werden nicht mitgezählt. Die Schrift muss mindestens 10 Punkt der Standardschriftarten Arial oder Times New Roman groß sein, der Zeilenabstand muss mindestens 1,5 Zeilen betragen. Die Seitenränder müssen mindestens 2,5 cm links, rechts und oben sowie 2 cm unten betragen.
Gliederung der schriftlichen Arbeit
Projektüberblick (zählt nicht zu den max. 15 Seiten)
Inhaltsverzeichnis (zählt nicht zu den max. 15 Seiten)
1. Fachliche Kurzfassung
2. Motivation und Fragestellung
3. Hintergrund und theoretische Grundlagen
4. Vorgehensweise, Materialien und Methoden
5. Ergebnisse
6. Ergebnisdiskussion
7. Fazit und Ausblick
8. Quellen- und Literaturverzeichnis (zählt nicht zu den max. 15 Seiten)
9. Unterstützungsleistungen (zählt nicht zu den max. 15 Seiten) – werden ab sofort systematisch in Jufo WV abgefragt
Fragen zu den neuen Vorgaben bei der schriftlichen Arbeit beantwortet der Bereich Jungforschende & Ehrenamt.
Weitere Informationen: